Google Fonts sorgt gerade für volle Briefkästen und Puls bei den angeschriebenen Unternehmen. Nicht alle Abmahnungen kommen von Kilian Lenard, aber er scheint einer der fleißigsten unter den Absendern zu sein. Die Forderung von meist „nur“ 170,- Euro Schadensersatz binnen der Frist von 14 Tagen schießt sich meist mit dem verzögerten Zustelldatum. Für manchen falsche Eile, schnell einfach zu reagieren und des lieben Friedens zu zahlen.
Auch wenn das Landgericht München I am 20. Januar 2022 in seinem Urteil (Az.: 3 O 17493/20) die Rechtswidrigkeit der Remote-Einbindung von Google Fonts festgestellt hat, muss es nicht heißen, dass andere Gerichte sich daran orientieren werden.
Schon gar nicht, wenn automatisiert Verstöße ohne menschliches Dazutun und eben auch persönlichen Schaden aus der Sache Forderungen gestellt werden. Denn das wäre gleichsam abmahnbar!
Google Fonts
Sie liegen als ladbare Schriften kostenlos im online zugänglichen als Service von Google. Entsprechend viele Websites nutzen die Quelle, um eine oder mehrere der über 1.000 dort liegenden Schriften zu laden.
Wo ist das Problem?
Wird eine der Schriftarten geladen, wird die IP-Adresse des Website-Nutzers an den Server von Google übermittelt. Google ist nicht EU sondern USA. Über die IP-Adresse wird ein personenbezogenes Datum generiert, was nach DSGVO eine qualifiziert Einwilligung des Surfers erfordert.
Hat meine Seite ein Problem?
Jeder Betreiber sollte seine Internetseiten prüfen, ob Google Fonts verwendet werden, oder jemanden fragen, der sich damit auskennt. Die meisten “Google-Fonts-Checker” sind kostenlos und können vertrauensvoll genutzt werden, ob eine Schriftart in der oben beschriebenen Weise nachgeladen wird. Wenn ja, sollte die Schriftart umgehend lokal eingebettet werden. Die Überprüfung bieten auch Abmahnanwälte auf ihren in Google-Anzeigen beworbenen Testseiten. Besser nicht nutzen, denn viele sind schneller als Sie und revanchieren sich direkt mit einer Abmahnung für die Tipp.
Zum Glück Abmahnwelle
Der Einschätzung der Experten erfüllen die meisten Abmahnungen einer rechtsmissbräuchlichen Abmahnwelle. Damit schießt sich der Großteil der Abmahnanwälte selbst raus.
Anfangs gab es viele Empfehlungen, die auf Nummer Sicher gingen
- … die rechtsanwaltliche Vollmacht im Original anfordern
- … Details zu den Mandanten anfordern, auch wenn es sich dabei um Interessengruppen handelt. Insbesondere sollte ein Nachwies gefordert werden, dass von der IP-Adresse von der als Mandant genannten Person auf eine eigene Website auch tatsächlich zugegriffen wurde und inwiefern hier im Detail eine datenschutzrechtliche Verletzung sowie ein Schaden gegeben sein soll.
- … den Verdacht des Rechtsmissbrauchs äußern, da es nahe liegt,. dass anhand der Vielzahl der (wortgleichen!) Abmahnungen Websites bewusst ausgesucht werden in der Hoffnung. eine Abmahnung aussprechen zu können.
- … Gegenansprüche vorbehalten und ggf. Strafanzeige wegen versuchten Betrugs …
Unser persönlicher Tipp: Nicht lange darüber ärgern und im Umfeld der organisierten Institutionen horchen, wo zum Gegenschlag ausgeholt wird und
- Immer als erstes die eigene Website überprüfen, ob es einen datenschutzrechtlichen Verstoß überhaupt gibt.
- Falls es nicht konform eingebundene Google Fonts gibt, diese korrekt einbinden
- Jegliche Zahlungsaufforderungen ablehnen
Das sagt auch der Deutsche Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität e.V. Viele Seitenbetreiber werden auch schon angeschrieben worden sein. Von ihrer Handwerkskammer, dem Händlerbund, oder wer es gerade für seine Mitglieder zum Thema gemacht hat.
Die eigene Seite DSGVO-konform machen (lassen) ist parallel unverzichtbar. Es werden andere Abmahnanwälte aus den Fehlern der aktuell Prominenten Fälle schnell lernen und bei unveränderten DSGVO-Konflikten etwas finden. Das kann auch eine Google Maps sein oder der Youtube Film. Dann wird es einiges teurer.