Jeder Betreiber sollte seine Internetseiten prüfen, ob Google Fonts verwendet werden, oder jemanden fragen, der sich damit auskennt. Die meisten “Google-Fonts-Checker” sind kostenlos und können vertrauensvoll genutzt werden, ob eine Schriftart in der oben beschriebenen Weise nachgeladen wird. Wenn ja, sollte die Schriftart umgehend lokal eingebettet werden.
Schlagwort: DSGVO
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